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Ausbildungskurs  zur/m Hospizmitarbeiter/in

Eine neue Ausbildungsgruppe ab Februar diesen Jahres mit Frau Wieliki-Steege und Frau Lüdemann an folgenden Wochenden geplant. 

24.,25. Februar 2012,
13.,14. April 2012
8.,9. Juni 2012
29., 28. September 2012
23., 24. November 2012

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Anmeldungen an Frau Wieliki-Steege (04205-319110) oder Frau Lüdemann (04266-8385).

Ausbildung zum/zur Hospizmitarbeiter/in

Die Ausbildung zum/zur Hospizmitarbeiter/in beträgt ca. ein Jahr.
Diese Qualifikation ist Voraussetzung für die Begleitung von Sterbenden und Schwerstkranken und deren Angehörigen. Ziel der Ausbildung ist die intensive Beschäftigung mit allen Aspekten der Hospizarbeit.
Sie ist gegliedert in:
• ein informatives Treffen mit Vorgespräch (eigne ich mich überhaupt dazu?) und Terminabsprachen
• einen Grundkurs (9 Einheiten à 3 Stunden, jeweils Freitag Nachmittag und Samstag Vormittag). Inhaltlich geht es darum, die eigene Wahrnehmungsfähigkeit zu stärken und einen angemessenen Umgang damit zu erlernen und zu üben
• ein begleitendes Besuchspraktikum im Altenheim im Zeitraum eines halben Jahres. Dies verschafft den Teilnehmern erste Erfahrungen in der konkreten Situation der Begleitung. Fallbezogene Praxisbegleitung und thematische Fortbildungen sind feste Bestandteile des Praktikums
• einen Vertiefungskurs ((9 Einheiten à 3 Stunden, jeweils Freitag Nachmittag und Samstag Vormittag). Er ist auf die vertiefende Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung gegenüber Sterben und Tod ausgerichtet
• ein Abschlussgespräch zur Entscheidungsfindung für den/die Hospizhelfer/in und den Verein, um sicher zu stellen, dass die Hospizidee vertreten wird zum Schutz der Patienten und der Helfer/innen


Tätigkeitsbild Hospizmitarbeiter/innen

• Sie begleiten und betreuen Schwerstkranke und Sterbende sowie deren Angehörige zu Hause, z. T. auch im Pflegeheim oder im stationären Bereich
• Sie nehmen am alltäglichen Leben der Schwerstkranken teil, entlasten und unterstützen die Angehörigen bei der Betreuung
• Sie sind Zuhörer und Gesprächspartner oder einfach nur in beruhigender Nähe mit ausreichend Zeit anwesend
• Sie sind offen für Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen
Die Schweigepflicht ist für Sie selbstverständlich!
Hospizmitarbeiter/innen ersetzen keine Pflegedienste, mobile soziale Dienste oder Haushaltshilfen!


Was wird erwartet?

Für Sterbebegleitung ist keine besondere Fachkompetenz erforderlich, von Vorteil kann es sein, schon eine Sterbesituation erlebt zu haben. Liebevolle Teilnahme ist wichtiger als technischer Sachverstand. Nähe ist für den Kranken mindestens genauso wichtig wie Pflege und Medizin. Konkrete Voraussetzungen sind:
• Bereitschaft zur Reflexion und zur Auseinandersetzung mit Tod und Sterben
• Respekt vor der Persönlichkeit, den religiösen Gefühlen und weltanschaulichen Überzeugungen des zu begleitenden Menschen
• Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen, Flexibilität und soziale Kompetenz
• Bereitschaft, mit anderen versorgenden Personen (Hausarzt, Pflegedienst, Seelsorger) zusammenzuarbeiten
• Bereitschaft, nach der Ausbildung für mindestens zwei Jahre mitzuarbeiten und den Sterbenden gelegentlich drei bis vier Wochenstunden  zu schenken